APRILSCHERZ: Neue Verordnung der deutschen Krankenkassen: Spezielle Einlagen werden beim Marschieren Pflicht!

Update vom 02.04.19: Diese Verordnung wurde nicht verabschiedet, sondern von unseren Social Media Team erfunden. Trotzdem ist dieser Ansatz evtl. mal eine Überlegung wert.

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Auf Grund von vermehrten Fußbeschwerden bei Musikern, haben die deutschen Krankenkassen eine neue Verordnung verabschiedet. Diese schreibt speziell angefertigte Einlagen vor, die die Musiker beim marschieren tragen müssen. Wir haben diesen Fall geprüft und erste Informationen zusammengefasst.

Bereits im Juli 2018 sind erste Fälle bekanntgeworden, bei denen Musiker die anstehenden Ausmärsche auf Grund von starken Fußschmerzen absagen mussten. Im Verlauf des Jahres häuften sich die Fälle, wie uns die örtlichen Orthopäden bestätigten. Daraufhin beschlossen die Krankenkassen dieses möglichst effektiv vorzubeugen. Musiker die regelmäßig an Ausmärschen teilnehmen, werden ab Mitte April dieses Jahres verpflichtet sich diese speziellen Einlagen anfertigen zu lassen.

Ganz Kostengünstig ist diese Aktion nicht. Ein paar Einlagen kosten 60 €. Davon übernimmt die Krankenkasse 20 € und der Musikverein 10 €. Somit bleiben noch 30 € für den Musiker über. Musiker die in mehreren Musikervereinen Mitglied sind können die Kosten nur über einen Musikverein einreichen. Dieses wurde ebenfalls über die Verordnung geregelt.

Um lange Wartezeiten vor der anstehenden Sommersaison zu vermeiden, wurden die Musikervereine aufgefordert, Sammelaufträge an den örtlichen Orthopädieschuhmacher zu geben. Gleichzeitig dient dieses zur Meldung an den Musikverband, der die Verordnung nachhält.